Ultraschalluntersuchungen und Organscreening
- Ultraschall des Kindes zur Wachstumskontrolle
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen drei Ultraschalluntersuchungen bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf. Sollten kontrollbedürftige Befunde auftreten, werden auch mehr Untersuchungen übernommen. Wünschen Sie mehr Untersuchungen, als Ihre Krankenkasse bezahlt, führe ich diese gerne als Selbstzahlerleistung durch.
- Erweiterte Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss kindlicher Fehlbildungen mit Herzuntersuchung (Organscreening)
Ein ausführlicher Ultraschall mit Beurteilung der Organentwicklung sowie ausführlicher Betrachtung des kindlichen Herzens wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei bestimmten Indikationen von den Krankenkassen bezahlt
Informationsblatt zur erweiterten Ultraschall-Untersuchung (Organscreening)
- Doppleruntersuchung
Bei der Doppleruntersuchung in der Schwangerschaft handelt es sich um Durchblutungsmessungen an Gefäßen von Mutter und Kind (Nabelschnurgefäße, Gefäße der Gebärmutter und andere). Diese spezielle Form der Ultraschall-Untersuchung kann Aufschluss geben über die Versorgungslage des Kindes im Mutterleib. Außerdem wird diese Sonografie bei bestimmten Fragestellungen angewandt (Versorgung von Zwillingen, zu kleine Kinder, Diagnostik von Blutarmut u. a.) und kommt Schwangeren zugute, die eine besondere Überwachung ihres Kindes benötigen. In diesen Fällen wird diese auch von der Krankenkasse übernommen.
- Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken
Durch eine Ultraschalluntersuchung des weiblichen Beckens können Veränderungen an der Gebärmutter oder den Eierstöcken frühzeitig erkannt werden. Diese Untersuchung ist nicht Bestandteil der normalen Vorsorge, kann aber auf Ihren Wunsch hin als Selbstzahlerleistung (IGeL-Leistung) durchgeführt werden. Bei Beschwerden bezahlt natürlich Ihre Kasse diese Untersuchung.
- Brustultraschall
Mittlerweile erkrankt jede 9. Frau in ihrem Leben an Brustkrebs. Eine frühzeitige Diagnose und Therapie verbessert die Prognose. Wir empfehlen Frauen ab dem 35. Lebensjahr eine jährliche Ultraschalluntersuchung der Brust, da wir schon Gewebeveränderungen ab 4-5 mm im Ultraschall sehen können. Im nächsten Schritt kann zur weiteren Klärung eine Probe aus der Gewebeveränderung entnommen werden (Biopsie).
Da die Mammographie alle 2 Jahre stattfindet, empfiehlt sich zur größtmöglichen Sicherheit die Ultraschalluntersuchung im Intervall. Die Untersuchung ist nicht Bestandteil der normalen Vorsorge, kann aber auf Ihren Wunsch hin als Selbstzahlerleistung (IGeL-Leistung) durchgeführt werden. Bei Beschwerden bezahlt natürlich ihre Kasse diese Untersuchung.